Religionskunde
Das Fach „Religionskunde“ wird an der OSL in Jahrgang 6, 8, 10 und in der Oberstufe zweistündig unterrichtet und kann im Abitur als mündliches Prüfungsfach (P4) gewählt werden.
Der Unterricht ist nicht bekenntnisorientiert (Artikel 32 der bremischen Landesverfassung). Vielmehr gibt der Religionskundeunterricht mit seinen im Bildungsplan verankerten Themenblöcken:
I. Gott und Mensch in den Religionen
II. Glaube und Religionsgemeinschaften
III. Ethik und Religion
IV. Glaubensfreiheit und Religionskritik,
die je nach Jahrgangsstufe unter unterschiedlichen Schwerpunkten vertieft werden, Hilfestellung beim Umgang mit der Pluralisierung der Gesellschaft.
Gegenseitiges Verständnis für kulturelle oder religiöse Unterschiede sowie Dialogfähigkeit und ein friedliches verantwortliches Zusammenleben werden gefördert. Der Religionskundeunterricht gibt zudem die Möglichkeit, die eigene Religion besser kennenzulernen, und darüber hinaus Raum für die großen Fragen des Lebens (Wo komme ich her? Wo gehe ich hin? Was ist der Mensch? Worin besteht der Sinn des Lebens?).
Jede Schülerin und jeder Schüler ist daher vollkommen unabhängig von seiner eigenen Glaubenseinstellung eingeladen, sein Recht (Artikel 4 des Grundgesetzes), sich mit Glaubensfragen an der Schule auseinanderzusetzen, wahrzunehmen.